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Häufige Fragen:

Was ist bei einem Versicherungswechsel zu beachten?

 

Für alle Kfz-Versicherungen gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Versicherungsjahres. Ferner bestehen z.B. Kündigungsrechte im Schadensfall und im Falle einer Beitragserhöhung bei unverändertem Versicherungsschutz. Die schadenfreien Versicherungsjahre gehen bei einem Wechsel des Versicherers nicht verloren. Bei einem Versicherungswechsel werden der neuen Gesellschaft vom bisherigen Versicherer folgende Angaben über den bisherigen Vertrag übermittelt:

 

Ich brauche lediglich eine Haftpflichtpolice, was ist dabei zu beachten?

 

Wer nur eine Haftpflichtpolice braucht, die für Schäden aufkommt, die der Fahrer bei anderen verursacht, kann diese alleine nach dem Preis aussuchen. Da dies eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung ist, sind die Leistungen nahezu bei allen Anbietern gleich. Bei Teil- und Vollkasko allerdings unterscheiden sich auch die Leistungen erheblich.

Welche Sondervereinbarungen und Zusatzversicherungen gibt es und was bieten sie?

 

Wer Schäden an seinem eigenen Fahrzeug, zum Beispiel bei Brand oder Diebstahl, versichern möchte, kann zusätzlich eine Teilkaskoversicherung abschließen. Prämie spart, wer eine Selbstbeteiligung vereinbart, die im Schadensfall fällig wird. Eine Vollkaskoversicherung übernimmt hingegen auch selbstverschuldete Schäden am Fahrzeug und auch die Schäden, die mutwillig oder böswillig entstanden sind. Sie ist allerdings teurer und lohnt nicht immer.

Wann können Sie Ihre Kfz-Versicherung kündigen?

 

Es gibt nur 2 Möglichkeiten eine Kfz-Versicherung zu kündigen: Die ordentliche Kündigung und die außerordentliche Kündigung. Sowohl Kfz-Haftpflicht als auch – Kaskoverträge können einen Monat vor Ablauf des Versicherungszeitraumes gekündigt werden. Bei den meisten Verträgen ist der 01.Januar eines jeden Jahres der Versicherungsbeginn. Dieser Termin wird auch als Hauptfälligkeitstermin bezeichnet.
Wichtig: Sie müssen das Kündigungsschreiben bis spätestens zum 30. November bei Ihrem Versicherer eingereicht haben. Es empfiehlt sich, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu schicken, um einen Nachweis führen zu können.
Sie können eine außerordentliche Kündigung immer dann einreichen, wenn ihre Versicherungspolice teurer geworden ist. Das ist jedoch nicht möglich, wenn ein Fahrer wegen eines selbst verschuldeten Unfalls in eine schlechtere Schadensfreiheitsklasse eingestuft wird. Die außerordentliche Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Erhalt der Rechnung abgeschickt werden. Weitere Gründe für eine außerordentliche Kündigung sind der Verkauf oder die Stilllegung des Autos

 

Welche Leistungen erbringt die Vollkaskoversicherung?

 

Die Vollkaskoversicherung beinhaltet die Leistungen der Teilkaskoversicherung und bietet zusätzlichen Versicherungsschutz für Schäden, die durch selbstverschuldete Unfälle entstanden sind. Weiterhin leistet die Vollkaskoversicherung, wenn kein Verursacher eines Schadens zu ermitteln ist (Fahrerflucht) oder mut-/böswillige Handlungen fremder Personen (Vandalismus) vorliegen.

In der Regel lohnt sich die Vollkaskoversicherung meist für Neuwagen. Ist das Fahrzeug älter als drei Jahre, kann über einen Wechsel in die Teilkasko nachgedacht werden. Ob sich dies im Einzelfall lohnt, hängt von vielen Faktoren ab. Fragen Sie den Berater Ihres Vertrauens.


Welche Leistungen erbringt die Teilkaskoversicherung?

 

Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden am Fahrzeug durch folgende Gefahren ab: Brand, Explosion oder Kabelkurzschluß, Entwendung des Fahrzeugs, Entwendung von Fahrzeugteilen bzw. Zubehörs, ungefugten Gebrauch durch fremde Personen, Raub und Unterschlagung, unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung, Zusammenstoß des Fahrzeugs mit Haarwild und Glasbruch.

 

Gibt es die Möglichkeit einen Versicherungsrabatt zu bekommen?

Wer bestimmte Risikomerkmale erfüllt, erhält einen Rabat auf den Beitrag. So kann beispielsweise die jährliche Fahrleistung, Beruf und Motorisierung den Beitrag beeinflussen. Auch das selbst genutzte Wohneigentum, das Alter des Versicherungsnehmers sowie der weiteren Fahrer oder im Haushalt lebender Kinder können sich ebenso auf den Beitrag auswirken. Wer sein Auto in der Garage parkt, kann ebenfalls einen Nachlass bekommen. Je weniger Risiko für den Versicherer besteht, desto günstiger ist die Prämie für den Versicherungsnehmer.

Was ist eine „Mallorca-Police“ und für wen ist sie ratsam?


Wer häufig auf Reisen ist, für den lohnt es sich, eine Kfz-Haftpflicht mit „Mallorca-Police“ abzuschließen. Damit sind Sie auch abgesichert, wenn Sie im europäischen Ausland mit einem Mietwagen unterwegs sind. Im Schadenfall reichen die dort geltenden Mindestversicherungssummen meist nicht aus, um den entstandenen Schaden vollständig zu ersetzen. Mit der „Mallorca-Police“ wird diese Lücke im Versicherungsschutz geschlossen, denn damit gelten für Mietfahrzeuge im Ausland die in Deutschland gesetzlich festgelegten Mindestversicherungssummen, die im Allgemeinen die dort gebräuchlichen Deckungssummen überschreiten.

Benötige ich eine Versicherung für Fahrzeuginsassen?

Eine Insassenunfallversicherung ist überflüssig. Wenn Insassen verletzt werden und Ansprüche gegen den Fahrer haben, zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung. Der Fahrer selbst sollte besser eine Unfallversicherung abschließen.

Welche Daten sind für Auskünfte und den Vergleich der Kfz-Versicherungen erforderlich?

 

Fahrzeugtyp, ausgedrückt über die Fahrzeugtypen Nummer = TSN – diese finden Sie im Fahrzeugschein unter Ziffer 2. Es handelt sich um eine vierstellige Nummer.
Schlüsselnummer des Herstellers = HSN – diese finden Sie im Fahrzeugschein unter Ziffer 2. Sie ist ebenfalls vierstellig.
Schadensfreiheits-Klasse = diese entnehmen Sie bitte ihrer letzten Versicherungsabrechnung.

 

Welche Daten sind außerdem für den Versicherer wichtig?

 

- Wie lange fahren sie schon unfallfrei?
- In welchem Ort wohnen sie?
- Welcher Autotyp?
- Wie alt ist das Auto?
- Steht das Auto normalerweise in einer Garage?
- Ihr Alter?
- Lässt man gelegentlich Leute ans Steuer, die unter 23 bzw. 25 Jahren sind?
- Wie lange ist man schon bei der Versicherungsgesellschaft?
- Besitzen sie noch andere Policen dort?